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KANZLEI URSULA FLECHTNER
Vermögensnachfolge & Erbrecht
Der Tod wird verdrängt. Viele Menschen wollen sich nicht mit dem eigenen Ableben auseinandersetzen. Aus juristischer Sicht kann diese Verdrängung verhängnisvoll sein, denn wer seinen Nachlass nur lückenhaft regelt, riskiert damit, dass der letzte Wille nicht in Erfüllung geht. Die Nürnberger Fachanwältin für Erbrecht, Ursula Flechtner, engagiert sich seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet der erb- und Vermögensnachfolge. Ihre Expertise garantiert den Mandanten eine maßgeschneiderte Nachfolgeregelung.
Wenn Vermögen an nachfolgende Generationen weitergegeben werden soll, kann der Erblasser unterschiedliche Nachfolgeregelungen wählen, die entweder nach dem Tod oder auch schon zu Lebzeiten greifen. Als Alternative zu Testament und Erbvertrag erkennt die geprüfte Testamentsvollstreckerin in der lebzeitigen Überlassung eine kreative Strategie zur aktiven Nachfolgeregelung. Es ist ein durchdachtes geben „mit warmer Hand“.
LEBZEITIGE ÜBERLASSUNG
Kein Erbe hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten auf ihn überträgt. Wenn sich der Erblasser allerdings für eine vorweggenommene Erbfolge entscheidet, kann er sich noch zu Lebzeiten davon überzeugen, wie die Bedachten von seinem Geschenk profitieren. Ein positiver, psychologischer Effekt. Diese Form der Nachlassregelung kann aber auch ein probates Mittel sein, um missliebigen Erbberechtigten ihren Anteil zu entziehen oder zu reduzieren.

