Die Kanzlei
Von der umfangreichen Erfahrung in zahlreichen Rechtsgebieten
der Kanzlei Rechts-/Fachanwälte von Sandra
Hobrack und Tamara Schuierer-Osele profitieren ihre
Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet seit fast 25
Jahren. Die Rechtsanwältinnen sind Experten rund ums
Familienrecht und Verkehrsrecht. 2022 hat Rechtsanwältin
Sandra Hobrack ihre dritte Zweigstelle von Neutraubling
nach Regensburg auf das Gelände des Schlosses St.
Emmeram des Hauses Thurn und Taxis verlegt. Die Büros
in Bad Kötzting (ehemaliges Amtsgericht) und Furth im
Wald stehen selbstverständlich weiterhin für Sie offen.
„Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht ausschließlich der
Mandant“, sagen die Kolleginnen unisono.
RECHT & PFLICHT: FAMILIE Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt
Beziehungen zwischen Personen. Dazu zählen
Ehe oder Lebenspartnerschaften im Rahmen
der Gesetzgebung, Verwandtschaftsbeziehungen,
das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft.
Stärker als in allen anderen Rechtsgebieten
sind hier persönliche Gefühle betroffen. Es
geht um Fürsorge, Verletzungen und Liebe.
„Um dabei Ihre Ansprüche zu Ihrem Wohl durchzusetzen,
bereiten wir uns gründlich vor und arbeiten
mit Steuerkanzleien und Sachverständigen
zusammen“, erklärt Fachanwältin Sandra Hobrack.
Sandra Hobrack
Rechtsanwältin Sandra Hobrack hat sich als Fachanwältin
für Familienrecht seit langem spezialisiert. Geht eine
Ehe oder Lebenspartnerschaft in die Brüche, unterstützt
Sandra Hobrack die Betroffenen bei allen rechtlichen
Schritten rund um Scheidung, Trennung von Vermögen
nebst Hausrat sowie Fragen des Unterhalts, wie Kindes-,
Trennungs-, Nachehelichen-, Elternunterhalt und Unterhaltsabfindungen.
Sie hilft ihren Klienten mit minderjährigen
Kindern dabei, Lösungen für die elterliche Sorge
sowie den Umgang zu finden.
Natürlich berät und vertritt Sandra Hobrack auch auf weiteren Rechtsgebieten, sei es bei Vertragsgestaltungen jeglicher Art (Schwerpunkt Eheverträge, Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarungen,
Übertragungen von Miteigentumsanteilen,
Geschäftsbeteiligungen und dergleichen).
Ebenso Strafrechtsfälle mit Familienbezug, erbrechtliche Gestaltungen
(Testamente, Erbverträge u.a.), Abschluss neuer
Mietverträge, Schadenersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche.
In den oben genannten Rechtsgebieten gestaltet
die Rechtsanwältin Verträge von Unternehmen und Privatleuten
oder setzt diese auseinander.
Auch im Immobilienrecht ist sie fachlich versiert. Ihr Fokus
gilt hier Auseinandersetzungen von Beteiligungen/Anteilen,
Zwangsvollstreckungen, Teilungsversteigerungen von
Immobilien. In der Beitreibung jeglicher Art von Forderungen
und Ansprüchen steht Hobrack ihren Mandanten
kompetent zur Seite.