
Anzeige
DER MANDANT IM MITTELPUNKT
Kanzlei Rechts-/Fachanwälte Hobrack
Die Kanzlei
Von der umfangreichen Erfahrung in zahlreichen Rechtsgebieten der Kanzlei Rechts-/Fachanwälte von Sandra Hobrack und Tamara Schuierer-Osele profitieren ihre Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet seit fast 25 Jahren. Die Rechtsanwältinnen sind Experten rund ums Familienrecht und Verkehrsrecht. 2022 hat Rechtsanwältin Sandra Hobrack ihre dritte Zweigstelle von Neutraubling nach Regensburg auf das Gelände des Schlosses St. Emmeram des Hauses Thurn und Taxis verlegt. Die Büros in Bad Kötzting (ehemaliges Amtsgericht) und Furth im Wald stehen selbstverständlich weiterhin für Sie offen. „Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht ausschließlich der Mandant“, sagen die Kolleginnen unisono.
RECHT & PFLICHT: FAMILIE
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt Beziehungen zwischen Personen. Dazu zählen Ehe oder Lebenspartnerschaften im Rahmen der Gesetzgebung, Verwandtschaftsbeziehungen, das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft. Stärker als in allen anderen Rechtsgebieten sind hier persönliche Gefühle betroffen. Es geht um Fürsorge, Verletzungen und Liebe. „Um dabei Ihre Ansprüche zu Ihrem Wohl durchzusetzen, bereiten wir uns gründlich vor und arbeiten mit Steuerkanzleien und Sachverständigen zusammen“, erklärt Fachanwältin Sandra Hobrack.
Von der umfangreichen Erfahrung in zahlreichen Rechtsgebieten der Kanzlei Rechts-/Fachanwälte von Sandra Hobrack und Tamara Schuierer-Osele profitieren ihre Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet seit fast 25 Jahren. Die Rechtsanwältinnen sind Experten rund ums Familienrecht und Verkehrsrecht. 2022 hat Rechtsanwältin Sandra Hobrack ihre dritte Zweigstelle von Neutraubling nach Regensburg auf das Gelände des Schlosses St. Emmeram des Hauses Thurn und Taxis verlegt. Die Büros in Bad Kötzting (ehemaliges Amtsgericht) und Furth im Wald stehen selbstverständlich weiterhin für Sie offen. „Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht ausschließlich der Mandant“, sagen die Kolleginnen unisono.
RECHT & PFLICHT: FAMILIE
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt Beziehungen zwischen Personen. Dazu zählen Ehe oder Lebenspartnerschaften im Rahmen der Gesetzgebung, Verwandtschaftsbeziehungen, das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft. Stärker als in allen anderen Rechtsgebieten sind hier persönliche Gefühle betroffen. Es geht um Fürsorge, Verletzungen und Liebe. „Um dabei Ihre Ansprüche zu Ihrem Wohl durchzusetzen, bereiten wir uns gründlich vor und arbeiten mit Steuerkanzleien und Sachverständigen zusammen“, erklärt Fachanwältin Sandra Hobrack.
Sandra Hobrack
Rechtsanwältin Sandra Hobrack hat sich als Fachanwältin für Familienrecht seit langem spezialisiert. Geht eine Ehe oder Lebenspartnerschaft in die Brüche, unterstützt Sandra Hobrack die Betroffenen bei allen rechtlichen Schritten rund um Scheidung, Trennung von Vermögen nebst Hausrat sowie Fragen des Unterhalts, wie Kindes-, Trennungs-, Nachehelichen-, Elternunterhalt und Unterhaltsabfindungen. Sie hilft ihren Klienten mit minderjährigen Kindern dabei, Lösungen für die elterliche Sorge sowie den Umgang zu finden.
Natürlich berät und vertritt Sandra Hobrack auch auf weiteren Rechtsgebieten, sei es bei Vertragsgestaltungen jeglicher Art (Schwerpunkt Eheverträge, Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarungen, Übertragungen von Miteigentumsanteilen, Geschäftsbeteiligungen und dergleichen). Ebenso Strafrechtsfälle mit Familienbezug, erbrechtliche Gestaltungen (Testamente, Erbverträge u.a.), Abschluss neuer Mietverträge, Schadenersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche. In den oben genannten Rechtsgebieten gestaltet die Rechtsanwältin Verträge von Unternehmen und Privatleuten oder setzt diese auseinander.
Auch im Immobilienrecht ist sie fachlich versiert. Ihr Fokus gilt hier Auseinandersetzungen von Beteiligungen/Anteilen, Zwangsvollstreckungen, Teilungsversteigerungen von Immobilien. In der Beitreibung jeglicher Art von Forderungen und Ansprüchen steht Hobrack ihren Mandanten kompetent zur Seite.
Rechtsanwältin Sandra Hobrack hat sich als Fachanwältin für Familienrecht seit langem spezialisiert. Geht eine Ehe oder Lebenspartnerschaft in die Brüche, unterstützt Sandra Hobrack die Betroffenen bei allen rechtlichen Schritten rund um Scheidung, Trennung von Vermögen nebst Hausrat sowie Fragen des Unterhalts, wie Kindes-, Trennungs-, Nachehelichen-, Elternunterhalt und Unterhaltsabfindungen. Sie hilft ihren Klienten mit minderjährigen Kindern dabei, Lösungen für die elterliche Sorge sowie den Umgang zu finden.
Natürlich berät und vertritt Sandra Hobrack auch auf weiteren Rechtsgebieten, sei es bei Vertragsgestaltungen jeglicher Art (Schwerpunkt Eheverträge, Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarungen, Übertragungen von Miteigentumsanteilen, Geschäftsbeteiligungen und dergleichen). Ebenso Strafrechtsfälle mit Familienbezug, erbrechtliche Gestaltungen (Testamente, Erbverträge u.a.), Abschluss neuer Mietverträge, Schadenersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche. In den oben genannten Rechtsgebieten gestaltet die Rechtsanwältin Verträge von Unternehmen und Privatleuten oder setzt diese auseinander.
Auch im Immobilienrecht ist sie fachlich versiert. Ihr Fokus gilt hier Auseinandersetzungen von Beteiligungen/Anteilen, Zwangsvollstreckungen, Teilungsversteigerungen von Immobilien. In der Beitreibung jeglicher Art von Forderungen und Ansprüchen steht Hobrack ihren Mandanten kompetent zur Seite.


