Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Verlags/Herausgebers ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden
oder sonstigen Inserenten.
2. Preise: Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste in direkter Abwicklung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Verlag) berechnet. Bei Buchung über einen Werbungsmittler (Werbeagentur) gelten die Preise nach der jeweiligen Preisliste zzgl. 15%.
3. Werbeagenturen: Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
4. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung eines bestehenden Auftrags bis zum Anzeigenschluss werden dem Auftraggeber 50% der Auftragssumme als pauschales Ausfallhonorar berechnet. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschale den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Eine Stornierung nach Anzeigenschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin für Titel- und Umschlagseiten ist 90 Tage vor Anzeigenschluss.
5. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
6. Konkurrenzausschluss: Ein Ausschluss von Aufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
7. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet oder genutzt werden.
8. Nutzungsrechte für geliefertes Material: Mit der Lieferung von durch den Verlag zu verarbeitendem Material (z. B. Texte, Fotos) erklärt der Auftraggeber, dass er in Besitz der für die gewünschte Veröffentlichung (z. B. Print, Online) erforderlichen Nutzungsrechte ist. Sofern Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden) abgebildet sind, versichert der Auftraggeber, dass diese mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Dokumentation des Einverständnisses obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung angelieferten Materials geltend gemacht werden, frei.
9. Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftetjedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Für den Fall der Erstellung von Inhalten durch den Verlag ist dieser mit Abnahme der Inhalte durch den Auftraggeber von der Haftung und Ansprüchen Dritter freigestellt. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
10. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber können druckfertige Dateien nach technischer Vorgabe durch den Auftragnehmer bis spätestens zum Anzeigenschluss kostenfrei angeliefert werden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Aufwand für die Bearbeitung oder Aufbereitung mangelhaft angelieferter Druckunterlagen wird gemäß jeweils gültiger Preisliste dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11. Mängel: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung in einem anderen Werbemittel, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
12. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
13. Verjährung: Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
14. Korrekturabzüge: Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber zur Abnahme geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Zwei Korrekturläufe sind bei jedem Auftrag inklusive, jeder weitere Korrekturlauf wird nach jeweils gültiger Preisliste berechnet.
15. Technische Veränderungen des Magazins oder der Webseite, z. B. Format, Papier, Online- Darstellung liegen im Ermessen des Verlages. Der Verlag darf Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in anderen Medien seines Portfolios, insbesondere Onlinemedien, veröffentlichen.
16. Rechnung: Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
17. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein – auf Wunsch auch mehrere – Belegexemplar(e) zur Verfügung.
18. Gestaltungs-Kosten: Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
19. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.
20. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Schriftform erforderlich.
21. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.
22. Datenschutz: Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung und aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Im Rahmen der Auftragsabwicklung bedient sich der Verlag auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmer. Deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich den gleichen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Verlages. Auftragsbezogene Daten werden vom Verlag nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ihre freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben von uns und den Unternehmen der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für Sie von hohem Interesse sein können, es sei denn, Sie haben bereits Widerspruch eingelegt. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie uns den Widerruf jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse mitteilen:
idowapro Agentur GmbH & Co. KG c/o Faszination Golf
Ludwigsplatz 32
94315 Straubing
E-Mail: mediengruppe@expertenratgeber.de
23. Hinweis zur Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Die Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand 07/2018
Herausgeber:
idowapro Agentur GmbH & Co. KG, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing
ein Unternehmen der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung
AGB
1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Verlags/Herausgebers ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.
2. Preise: Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste in direkter Abwicklung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Verlag) berechnet. Bei Buchung über einen Werbungsmittler (Werbeagentur) gelten die Preise nach der jeweiligen Preisliste zzgl. 15%.
3. Werbeagenturen: Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
4. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung eines bestehenden Auftrags bis zum Anzeigenschluss werden dem Auftraggeber 50% der Auftragssumme als pauschales Ausfallhonorar berechnet. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschale den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Eine Stornierung nach Anzeigenschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin für Titel- und Umschlagseiten ist 90 Tage vor Anzeigenschluss.
5. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
6. Konkurrenzausschluss: Ein Ausschluss von Aufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
7. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet oder genutzt werden.
8. Nutzungsrechte für geliefertes Material: Mit der Lieferung von durch den Verlag zu verarbeitendem Material (z. B. Texte, Fotos) erklärt der Auftraggeber, dass er in Besitz der für die gewünschte Veröffentlichung (z. B. Print, Online) erforderlichen Nutzungsrechte ist. Sofern Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden) abgebildet sind, versichert der Auftraggeber, dass diese mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Dokumentation des Einverständnisses obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung angelieferten Materials geltend gemacht werden, frei.
9. Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftetjedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Für den Fall der Erstellung von Inhalten durch den Verlag ist dieser mit Abnahme der Inhalte durch den Auftraggeber von der Haftung und Ansprüchen Dritter freigestellt. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
10. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber können druckfertige Dateien nach technischer Vorgabe durch den Auftragnehmer bis spätestens zum Anzeigenschluss kostenfrei angeliefert werden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Aufwand für die Bearbeitung oder Aufbereitung mangelhaft angelieferter Druckunterlagen wird gemäß jeweils gültiger Preisliste dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11. Mängel: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung in einem anderen Werbemittel, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
12. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
13. Verjährung: Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
14. Korrekturabzüge: Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber zur Abnahme geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Zwei Korrekturläufe sind bei jedem Auftrag inklusive, jeder weitere Korrekturlauf wird nach jeweils gültiger Preisliste berechnet.
15. Technische Veränderungen des Magazins oder der Webseite, z. B. Format, Papier, Online- Darstellung liegen im Ermessen des Verlages. Der Verlag darf Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in anderen Medien seines Portfolios, insbesondere Onlinemedien, veröffentlichen.
16. Rechnung: Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
17. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein – auf Wunsch auch mehrere – Belegexemplar(e) zur Verfügung.
18. Gestaltungs-Kosten: Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
19. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.
20. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Schriftform erforderlich.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Mediengruppe Attenkofer | idowapro GmbH & Co. KG
a.) Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.
b.) Datenschutz: Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung und aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Im Rahmen der Auftragsabwicklung bedient sich der Verlag auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmer. Deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich den gleichen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Verlages. Auftragsbezogene Daten werden vom Verlag nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ihre freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben von uns und den Unternehmen der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für Sie von hohem Interesse sein können, es sei denn, Sie haben bereits Widerspruch eingelegt. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie uns den Widerruf jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse mitteilen:
c.) Widerrufsrecht für Abonnements. Widerrufsbelehrung:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie können binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Lieferant ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Ausübung des Widerrufsrechts informieren Sie unseren Kundenservice unter folgenden Kanälen:
per Post an:
idowapro Agentur GmbH & Co. KG
Ludwigsplatz 32
94315 Straubing
per Mail:
info@golf-faszination.de
d.) Hinweis zur Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Die Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
idowapro Agentur GmbH & Co. KG c/o
Faszination Golf
Ludwigsplatz 32 | 94315 Straubing
info@golf-faszination.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen in Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung im Inland gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sofern Sie ein Zeitschriften-Abonnement (Print-Ausgabe) bestellt haben, verzichten wir auf die Rücksendung der von Ihnen bereits erhaltenen Hefte. Zwingend ist aber die Rücksendung bereits erhaltener Prämien/Geschenke/Produkte.
Stand 08/2023
Herausgeber:
idowapro Agentur GmbH & Co. KG,
Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing
ein Unternehmen der
Mediengruppe Attenkofer