Interview Dr. Iris Koller
© Manuela Drossard-Peter

KLARHEIT FÜR MEDIZIN UND PFLEGE

Wie Anwälte und Gerichte KI und Social Media sicherer machen möchten

Vor einem Jahr ernannte die Technische Hochschule Deggendorf (THD) Dr. jur. Iris Felicitas Koller zur Honorarprofessorin. Die renommierte Fachanwältin für Medizinrecht war bereits 16 Jahre als Lehrbeauftragte an der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften aktiv. Als Professorin kann sie Studierende und Hochschule noch besser unterstützen. Aus der eigenen Kanzlei mit Standorten in München, Passau und Friedrichshafen bringt sie Praxiswissen in die Lehre. Daneben ist Frau Prof. Koller bundesweit als Referentin sehr gefragt. Als gewähltes Vorstandsmitglied der Münchener Rechtsanwaltskammer engagiert sich Frau Prof. Koller ehrenamtlich u.a. im Rahmen der Berufsaufsicht, Öffentlichkeitsarbeit und der Verleihung der Fachanwaltstitel.

KURZVITA PROF. DR. IRIS KOLLER
Nach dem Jura-Studium in Passau und Lausanne/Schweiz promovierte Iris Koller an der Uni Passau zum Thema Haftung und Berufsrecht bei Ärztlichen Kooperationen. Die Fachanwältin für Medizinrecht (2008) gründete 2012 mit Dr. Jan Wiesener die Kanzlei Wiesener Koller Rechtsanwälte in München. Die Sozietät berät und vertritt insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Apotheken und Pharma-Unternehmen – also Leistungserbringer. Prof. Dr. Iris Felicitas Koller ist seit 2009 Lehrbeauftragte an der THD, im August 2025 wurde sie zur Honorarprofessorin für Medizinrecht ernannt. Die gebürtige Passauerin ist als Referentin bundesweit gefragt. Ehrenamtlich sitzt sie im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München. Privat genießt sie es, ihre berufliche Präzision bei Tennis und Golf sportlich auszuleben.

Ihre Studenten sind voll des Lobes über die Lebendigkeit, mit der Sie vermeintlich trockene Rechtsgebiete vermitteln.
Prof. Dr. Iris Koller: Dankeschön. Ich brenne für mein Fachgebiet und habe mich von Beginn an auf Medizinrecht spezialisiert. Ich hatte das Glück und die unbeschreibliche Ehre, die Fakultät gemeinsam mit einem dynamischen und innovativen Team aufbauen zu dürfen und bin glücklich und dankbar, als Honorarprofessorin wirken zu können. Jura ist ein komplexes Fachgebiet. Umso mehr freut es mich, dass ich Abstraktes für die Studierenden in den verschiedensten Studiengängen lebendig verständlich machen kann. Denn Recht greift in ihren Alltag ein. Sie sind in klar definierten Bereichen zunehmend eigenverantwortlich tätig, weswegen gerade die rechtlichen Grundlagen immer wichtiger werden.

Medizinrecht ist ein sehr dynamisches Fachgebiet. Sie hatten mir einmal erzählt, dass Ihnen das lebenslange Lernen und die stetige Weiterentwicklung liegen. Welche Entwicklungen machen es aktuell spannend?
Recht ist kein starres System, sondern ein fortwährender Dialog. Eine moderne Anwaltschaft lebt von unabhängigen Köpfen und gemeinsamen Werten. Im Gesundheitswesen rückt mit steigenden Kosten und fehlendem Personal der interdisziplinäre Ansatz in den Fokus. Dafür müssen Zuständigkeiten klar geregelt werden – generell und individuell. Ich denke dabei zum Beispiel an Haftung und Verträge. Die Themen rund um Digitalisierung im Gesundheitswesen, etwa mit der elektronischen Patientenakte oder KI-Chatbots und sonstigen KI-Fragen, entwickeln sich rasant. Hier ist Umsicht und Empathie gefragt – nicht jeder Patient hat ein Smartphone, es gibt Vorbehalte. Auch die technische und rechtliche Absicherung muss verbindlich gestaltet werden.

„Jura ist ein komplexes Fachgebiet. Umso mehr freut es mich, dass ich Abstraktes für die Studierenden der Pflege lebendig verständlich machen kann.“
– PROF. DR. IRIS KOLLER

KI durchdringt unser Leben, birgt aber Fehler. Dies zeigt ein Fall, bei dem ein KI-Chatbot auf der Website einer Praxis für Ästhetik die Qualifikation der Ärzte falsch darstellte. Mediziner ohne entsprechende Ausbildung wurden als Fachärzte bezeichnet. Warum und für wen ist dies ein Problem?
Hier gibt es mehrere Ebenen. Zum einen wird ein Facharzttitel an approbierte Mediziner nach Weiterbildung und entsprechendem Praxisnachweis von der jeweiligen Landesärztekammer verliehen. Er steht für besondere Expertise – vergleichbar mit einem Fachanwaltstitel. Im betreffenden Fall setzte die Klinik den Chatbot als Kommunikationsinstrument in der Außendarstellung ein. 

Das Oberlandesgericht Hamm urteile am 12. Mai 2026, dass diese Bezeichnung klar als irreführende geschäftliche Handlung – im Sinne von § 5 UWG – zu werten ist. Zum Schutz der Patienten und der qualifizierten Kollegen.

Und zum anderen?
Zum anderen rechnete das Gericht die KI-generierten Inhalte dem Unternehmen als geschäftliche Handlung zu. Eine wichtige Aussage. Die Begründung: Der Seitenbetreiber müsse angemessene Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen treffen, um rechtswidrige Aussagen zu verhindern. Er ziehe daraus wirtschaftliche Vorteile und trage das Risiko fehlerhafter oder irreführender Auskünfte – egal, ob das Unternehmen dies vorhersehen oder wissen konnte. Das Gericht übertrug damit bestehende Grundsätze der Störer- und Verkehrspflichtenhaftung auf den Einsatz generativer KI-Systeme. Ein KI-Chatbot ist rechtlich Teil der geschäftlichen Organisation des Unternehmens. Er ist kein unabhängiger „Dritter“ im Sinne des UWG. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Weshalb ist die Revision zugelassen?
Dieses Urteil besitzt über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung für das Wettbewerbsrecht, das Medizin-Werberecht sowie die künftige haftungsrechtliche und regulatorische Einordnung KI-gestützter Kundenkommunikation. Es etabliert den Grundsatz, dass die Nutzung künstlicher Intelligenz keine haftungsrechtliche Entlastung bewirkt, sondern vielmehr spezifische Organisations-, Kontroll- und Überwachungspflichten des Unternehmens begründet. Die Mediziner und Geschäftsführer tragen persönlich die Verantwortung für die Falschangaben. Wer KI einsetzt, ist für deren Ergebnisse verantwortlich, unabhängig davon, ob die KI autonom agiert.

Ist dieses Urteil ein Einzelfall?
Nein, jedoch – noch – eines von wenigen. Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Kiel haben bereits ähnlich entschieden. Insofern reiht sich das Urteil des OLG Hamm in eine sich verfestigende Rechtsprechungs-Serie ein. Die künftige BGH-Entscheidung dürfte wegweisend sein, weil sie Grundfragen der Haftung für KI-generierte Inhalte in der Werbung und im Gesundheitsbereich klären kann.

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Gesundheitsbranche insgesamt?
Für Ärztinnen und Ärzte ist insbesondere die Aussage und Erkenntnis bedeutend, dass die KI an sich nicht rechtsfähig ist und somit auch nicht haften kann. Verantwortlich sind immer diejenigen, die KI einsetzen und unter deren Namen die Systeme agieren. Neben den wettbewerbsrechtlichen Folgen, wie im Urteil, sind weitreichende haftungsrechtliche Folgen durch den (fehlerhaften) Einsatz von KI möglich. Ebenso wenig befreit der Verweis auf die Autonomie der KI von der ärztlichen Sorgfaltspflicht.

Immer mehr Fachleute betreiben auf Social-Media-Plattformen als sogenannte Medfluencer medizinische Aufklärung – auch die Ärzte des eingangs genannten Falles.
Grundsätzlich ist es gut, wenn Menschen derart niederschwellig verlässliche Informationen erhalten. Für Ärzte gibt es aber berufs- und haftungsrechtliche Risiken. Auch die Präsentation auf Social Media erfordert Seriosität: Heilsversprechen, Lockangebote, Produktwerbung, Vorher-Nachher-Bilder oder das Vortäuschen von Kompetenzen sind verboten. Dies ist auch für Verbraucher interessant. Nach diesen Kriterien können sie die Vertrauenswürdigkeit von Medfluencern beurteilen.

„Im Medizinrecht interessiert uns, welche Daten KI für die Antworten nutzen darf.“
– PROF. DR. IRIS KOLLER

Das Interview führte: Gertraud Wittmann

Prof. Dr. Iris Koller, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Honorarprofessorin der THD im Interview © THD

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